Fassung vom 29.09.2026
Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der DuoDev IT-Solutions UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Geschäftsbezeichnung SparRadar.shop (nachfolgend „SparRadar"), und dem Vertragspartner (nachfolgend „Partner"). SparRadar betreibt eine digitale Deal- und Affiliate-Plattform. Der Partner stellt in seinen Räumlichkeiten Werbeflyer mit einem personalisierten QR-Code auf, über den Käufe dem Partner zugeordnet werden. Ziel dieses Vertrages ist eine transparente und praktikable Regelung der Rechte und Pflichten beider Parteien sowie der Abrechnung einer erfolgsabhängigen Umsatzbeteiligung.
1.1 Affiliate-Plattform: Das technische System von SparRadar zur Erfassung, Zuordnung und Abrechnung von Käufen, die über personalisierte QR-Codes zustande kommen.
1.2 Netto-Umsatz: Der Warenwert der dem Partner zugeordneten Käufe ohne Umsatzsteuer, wie er SparRadar von den jeweiligen Händlern bzw. Partnerprogrammen (z. B. Amazon, AWIN) als bestätigt gemeldet wird, abzüglich Rücksendungen, Stornierungen, Rabatte, Gutscheine, Chargebacks und sonstiger nachweisbarer Korrekturen.
1.3 Quartal: Kalenderquartal (Januar–März, April–Juni, Juli–September, Oktober–Dezember).
1.4 Personalisierter QR-Code: Ein QR-Code, der technisch so konfiguriert ist, dass Käufe eindeutig dem Partner zugeordnet werden können.
1.5 Report: Der Quartalsreport von SparRadar, der die zugeordneten Käufe, den Netto-Umsatz und den Provisionsbetrag ausweist.
1.6 Manipulation: Jede Handlung, die darauf abzielt, die Zuordnung von Umsätzen zu beeinflussen oder unrechtmäßig Provisionen zu erzielen (z. B. Eigenbestellungen, automatisierte Bestellungen, technische Umlenkung des QR-Codes, Überkleben oder Verändern des QR-Codes).
2.1 Bereitstellung: SparRadar stellt dem Partner Flyer im Format DIN A4 hochkant mit einem personalisierten QR-Code zur Verfügung. Mindestens ein Flyer ist zu platzieren.
2.2 Platzierung: Der Partner platziert die Flyer an gut sichtbaren Stellen so, dass der QR-Code jederzeit scannbar ist, und sorgt für Sauberkeit und Lesbarkeit.
2.3 Aufsteller und Montage: SparRadar kann Aufsteller bereitstellen; die Anbringung obliegt grundsätzlich dem Partner.
2.4 Kontrollen: SparRadar ist berechtigt, nach Ankündigung mit einer Frist von mindestens 48 Stunden die Platzierung vor Ort zu prüfen. Bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen kann SparRadar Nachweise (z. B. ein Foto) verlangen.
2.5 Genehmigungen Dritter: Steht der Standort nicht im Eigentum des Partners, bestätigt der Partner, dass die erforderlichen Genehmigungen des Eigentümers vorliegen.
3.1 Platzierungspflicht: Mindestens ein Flyer ist jederzeit an einem für Kunden leicht zugänglichen Ort sichtbar und scannbar aufzustellen. Der QR-Code darf nicht verdeckt, überklebt oder verändert werden.
3.2 Erhaltungspflicht: Beschädigte oder unlesbare Flyer meldet der Partner SparRadar unverzüglich.
3.3 Unterlassungspflicht: Eigenbestellungen, koordinierte Bestellungen Dritter zur Provisionssteigerung und jede sonstige künstliche Umsatzerzeugung sind untersagt.
3.4 Mitwirkungspflicht: Bei begründetem Prüfungsanlass wirkt der Partner innerhalb angemessener Frist an der Aufklärung mit.
3.5 Freistellung: Der Partner stellt SparRadar von Ansprüchen Dritter frei, die aus schuldhaften Pflichtverletzungen des Partners oder fehlenden Genehmigungen resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
4.1 Provisionssatz: SparRadar zahlt dem Partner 1 % des Netto-Umsatzes, der dem Partner über den personalisierten QR-Code zugeordnet wird. SparRadar ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Der Partner ist für die Versteuerung der erhaltenen Provisionen selbst verantwortlich und teilt SparRadar seinen umsatzsteuerlichen Status mit.
4.2 Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich über einen Report, der dem Partner per E-Mail übermittelt wird.
4.3 Einwendungsfrist: Einwendungen gegen einen Report sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform geltend zu machen; danach gilt die Abrechnung als genehmigt, vorbehaltlich nachweisbarer Fehler.
4.4 Zahlung: Auszahlungen erfolgen spätestens 30 Tage nach Quartalsende in Euro auf das vom Partner angegebene Konto.
4.5 Mindestauszahlung: Ausgezahlt wird ab einem Provisionsbetrag von 20 EUR. Geringere Beträge werden angespart und mit Folgequartalen verrechnet. Bei Vertragsende wird das gesamte Guthaben unabhängig von dieser Schwelle ausgezahlt. Verdiente Provisionen verfallen nicht.
4.6 Rückforderung: Werden nachträglich Stornierungen, Chargebacks oder Manipulationen festgestellt, kann SparRadar bereits ausgezahlte Provisionen zurückfordern und mit künftigen Auszahlungen verrechnen. SparRadar nennt dem Partner die Gründe in Textform.
4.7 Zusätzliche Flyer: Die Erstausstattung ist kostenlos. Jeder zusätzlich bestellte Flyer kostet 5 EUR und wird mit der nächsten Provisionsabrechnung verrechnet.
5.1 Reportinhalt: Der Report enthält mindestens die zugeordneten Käufe mit Referenz, den Netto-Umsatz je Kauf, Abzüge und den Provisionsbetrag.
5.2 Prüfung bei Unstimmigkeiten: Ergeben sich Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, informiert SparRadar den Partner in Textform und benennt die betroffenen Positionen. Der Partner kann innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Bis zur Klärung können die betroffenen Beträge einbehalten werden.
5.3 Vertraulichkeit: Reports und Abrechnungsdaten sind vertraulich zu behandeln.
6.1 Verbot: Jede Manipulation ist untersagt.
6.2 Vorläufige Maßnahmen: Bei konkretem Verdacht kann SparRadar den QR-Code vorläufig deaktivieren und Provisionen einbehalten; der Partner wird gleichzeitig in Textform informiert. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
6.3 Stufenverfahren: Zunächst erfolgt eine Abmahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Erst bei Fortbestand oder bei einem schwerwiegenden vorsätzlichen Verstoß kann eine Vertragsstrafe verlangt und/oder fristlos gekündigt werden.
6.4 Vertragsstrafe: Bei schuldhafter Manipulation kann SparRadar eine Vertragsstrafe verlangen:
| Schweregrad | Vertragsstrafe |
|---|---|
| Erstmaliger, fahrlässiger Verstoß | 2.500 EUR |
| Wiederholter oder vorsätzlicher Verstoß | 5.000 EUR |
| Schwerwiegender vorsätzlicher Verstoß / organisierter Betrug | 10.000 EUR |
Die Vertragsstrafe wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet. Das Recht des Partners, die Herabsetzung einer unverhältnismäßigen Vertragsstrafe zu verlangen, bleibt unberührt.
6.5 Beweislast: SparRadar trägt die Beweislast für eine Manipulation. Legt SparRadar mehrere konkrete, dokumentierte Indizien in Textform dar (z. B. auffällige Häufung von Bestellungen, technische Anomalien im Tracking), hat der Partner substantiiert darzulegen, dass die betreffenden Umsätze rechtmäßig zustande gekommen sind. Eine allgemeine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden.
7.1 Haftung SparRadar: SparRadar haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Personenschäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2 Haftung Partner: Der Partner haftet für Schäden aus unsachgemäßer Platzierung, Verdeckung, Beschädigung oder Manipulation der Flyer.
7.3 Versicherung: Beide Parteien bestätigen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden zu verfügen, und weisen diese auf begründete Anforderung innerhalb von 14 Tagen nach.
8.1 Verantwortlichkeit: Jede Partei ist für die von ihr selbst erhobenen personenbezogenen Daten eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
8.2 Datenarten: SparRadar verarbeitet für die Abrechnung ausschließlich Tracking-Daten des QR-Codes (Zeitpunkt, Partner-Code, Kaufreferenz, Provision). Namen oder Lieferadressen der Käufer erhält SparRadar nicht.
8.3 Sicherheit: Beide Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere verschlüsselte Übertragung und Zugriffsbeschränkungen. Die Bankverbindung des Partners wird bei SparRadar verschlüsselt gespeichert.
8.4 Meldepflicht: Datenschutzvorfälle, die die andere Partei betreffen, sind unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden nach Kenntnis, zu melden.
8.5 Aufbewahrung: Abrechnungsunterlagen werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht.
8.6 Hinweis an Kunden: Der Flyer enthält einen Hinweis, dass beim Scannen des QR-Codes ein Partner-Code gespeichert wird (Details unter sparradar.shop/datenschutz). Der Partner entfernt oder verdeckt diesen Hinweis nicht.
9.1 Vertragsschluss: Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Partner ein Angebot zum Abschluss dieses Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn SparRadar die Partnerschaft per E-Mail bestätigt (Aktivierungsbestätigung). Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.
9.2 Mindestlaufzeit: Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate ab Aktivierung. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
9.3 Verlängerung und Kündigung: Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um 3 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird. SparRadar weist den Partner spätestens 60 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit auf die Verlängerung und die Kündigungsfrist hin.
9.4 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei vorsätzlicher Manipulation oder wiederholten schwerwiegenden Pflichtverletzungen.
9.5 Folgen der Beendigung: Der Partner entfernt die Flyer innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. SparRadar deaktiviert den QR-Code und zahlt alle bis Vertragsende verdienten Provisionen spätestens 30 Tage nach dem folgenden Quartalsende vollständig aus.
10.1 Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für Nichterfüllung, soweit diese auf höhere Gewalt zurückgeht.
10.2 Abtretung: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei übertragen werden.
10.3 Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen in Textform an die bei der Registrierung angegebene bzw. die unten genannte E-Mail-Adresse. Änderungen der Kontaktdaten oder der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
10.4 Vertragsänderungen: Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.
10.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die Parteien bemühen sich vor gerichtlichen Schritten um eine gütliche Einigung. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Saarbrücken.
DuoDev IT-Solutions UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsbezeichnung SparRadar.shop · Geschäftsführer: Dominic Weller · Am Rosengarten 7, 66557 Illingen · Amtsgericht Saarbrücken, HRB 109563 · Steuernummer 040/107/14562 · keine USt-IdNr. (Kleinunternehmer gem. § 19 UStG) · kontakt@duodev.de